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Erwerb zum Erwerb berechtigten folgende gültige Erlaubnisse:
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Anmeldung der erworbenen Waffen bzw. Waffenteile bei der zuständigen Behörde:
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Führen zum Führen ist erforderlich:
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I. Genehmigungspflichtige Waffen und Munition
1. Waffen über 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile
a.
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Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen, KK-Gewehre, Luftgewehre über 7,5 Joule, mehrläufige Schwarzpulverwaffen mit Perkussionszündung
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b.
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Selbstladebüchsen und Flinten, deren Magazine nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen können.
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c.
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Wechsel- und Austauschläufe und Wechselsysteme
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d.
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andere wesentliche Waffenteile
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Jahresjadgschein
Tagesjagdschein
Ausläderjagdschien, wenn von deutschen Behörden ausgestellt.
Waffenbesitzkarte (WBK)
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1. Erwerb auf Jagdschein: innerhalb 2 Wochen nach Erwerb
2. Erwerb auf WBK: innerhalb 2 Wochen
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Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein und WBK sowie Personalausweis
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2. Munition
a.
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Büchsen und Schrotpatronen, Patronen mit Flintenlaufgeschossen
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b.
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Randfeuer- und Floberpatronen
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c.
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Randzünder 4mm mit und ohne Kugel
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Die o.g. Erlaubnisse oder Munitionswerbsschein
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Keine Anmeldung erforderlich.
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Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein und WBK sowie Personalausweis
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3. Waffen bis 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile :
a.
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Pistolen und Revolver, mehrläufige Schwarzpulverpistolen mit Perkussionszündung, Schwarzpulverrevolver
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b.
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Selbstladebüchsen und -flinten, deren Magazine mehr als 2 Patronen aufnehmen können.
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c.
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Wechsel- und Austauschläufe, Wechselsysteme
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d.
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andere wesentliche Waffenteile
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Waffenbesitzkarte (WBK)
a. für Sportschützen, Pistolen und Revolver bis zu einem Kal. von 5,6 mm bei vollendeten 18. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Körperliche Eignung). + amtsärztliches o. psychologisches Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG ab vollendetem 25. Lebensjahr WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Körperliche Eignung)
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innerhalb von 2 Wochen
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Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK
Sonst: Waffenschein und WBK sowie Personalausweis
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4. Munition
a.
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Pistolen- und Revolverpatronen
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b.
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Plastik- und Trainingspatronen
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c.
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Pulverpreßlinge Kal. .36 und .44 (Treibladungen)
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d.
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Nitropulver, Schwarzpulver, Lunten
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Waffenbesitzkarte mit Erlaubnis zum Erwerb der entsprechenden Munition oder Munitionserwerbsschein
Sprengstofferlaubnis-schein
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Keine Anmeldung erforderlich
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zu d) Sprengstofferlaubnisschein
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II. Genehmigungsfreie Waffen und Munition
1.
a.
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Einläufige Schwarzpulver- Einzelladerwaffen mit Percussions- oder Steinschloßzündung, deren Modelle vor dem 1.1.1871 entwickelt wurden, sowie entsprechende Bausätze
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b.
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Luftdruck-, Federdruck- und CO2- Waffen bis 7,5 Joule mit Zulassungszeichen
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c.
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Reizstoff-, Signal- und Schreckschußwaffen mit Zulassungszeichen
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d.
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Einsteckläufe mit dem Zulassungszeichen
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e.
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Salutwaffen mit dem Zulassungszeichen
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f.
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Signalwaffen Kal. 2 mm (Berloque)
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Amtlicher Nachweis darüber, daß der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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Keine Anmeldung erforderlich
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zu 1. a), b), d), e) Waffenschein und Personalausweis / Pass
zu 1. c), f) Kleiner Waffenschein, Personalausweis / Pass
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2. Nicht schießfähige Modelle- und Dekorationswaffen, Pfeil und Bogen, Armbrüste
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Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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3. Luftgewehrkugeln, Geschosse, Hülsen, Zündhütchen
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Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres
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