Auszug aus dem Waffengesetz (WffG) für die gängigsten Waffen und Munition.

Änderungen und Irrtum vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb
zum Erwerb berechtigten folgende gültige Erlaubnisse:

Anmeldung
der erworbenen Waffen bzw. Waffenteile bei der zuständigen Behörde:

Führen
zum Führen ist erforderlich:

I. Genehmigungspflichtige Waffen und Munition

1. Waffen über 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile

 

a.

Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen, KK-Gewehre, Luftgewehre über 7,5 Joule, mehrläufige Schwarzpulverwaffen mit Perkussionszündung

b.

Selbstladebüchsen und Flinten, deren Magazine nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen können.

c.

Wechsel- und Austauschläufe und Wechselsysteme

d.

andere wesentliche Waffenteile

 

Jahresjadgschein

Tagesjagdschein

Ausläderjagdschien, wenn von deutschen Behörden ausgestellt.

Waffenbesitzkarte (WBK)

1. Erwerb auf Jagdschein: innerhalb 2 Wochen nach Erwerb

2. Erwerb auf WBK: innerhalb 2 Wochen

Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK

Sonst:
Waffenschein und WBK sowie Personalausweis

2. Munition

a.

Büchsen und Schrotpatronen, Patronen mit Flintenlaufgeschossen

b.

Randfeuer- und Floberpatronen

c.

Randzünder 4mm mit und ohne Kugel

 

Die o.g. Erlaubnisse oder Munitionswerbsschein

Keine Anmeldung erforderlich.

Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK

Sonst:
Waffenschein und WBK sowie Personalausweis

3. Waffen bis 60 cm Gesamtlänge, wesentliche Teile :

a.

Pistolen und Revolver, mehrläufige Schwarzpulverpistolen mit Perkussionszündung, Schwarzpulverrevolver

b.

Selbstladebüchsen und -flinten, deren Magazine mehr als 2 Patronen aufnehmen können.

c.

Wechsel- und Austauschläufe, Wechselsysteme

d.

andere wesentliche Waffenteile

 

Waffenbesitzkarte (WBK)

a. für Sportschützen, Pistolen und Revolver bis zu einem Kal. von 5,6 mm bei vollendeten 18. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Körperliche Eignung). + amtsärztliches o. psychologisches Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG ab vollendetem 25. Lebensjahr WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Körperliche Eignung)

innerhalb von 2 Wochen

Bei Jagdausübung und auf Hin- und Rückweg: Jagdschein und WBK

Sonst:
Waffenschein und WBK sowie Personalausweis

4. Munition

a.

Pistolen- und Revolverpatronen

b.

Plastik- und Trainingspatronen

c.

Pulverpreßlinge Kal. .36 und .44 (Treibladungen)

d.

Nitropulver, Schwarzpulver, Lunten

 

Waffenbesitzkarte mit Erlaubnis zum Erwerb der entsprechenden Munition oder Munitionserwerbsschein

Sprengstofferlaubnis-schein

Keine Anmeldung erforderlich

zu d)
Sprengstofferlaubnisschein

II. Genehmigungsfreie Waffen und Munition

1.

a.

Einläufige Schwarzpulver- Einzelladerwaffen mit Percussions- oder Steinschloßzündung, deren Modelle vor dem 1.1.1871 entwickelt wurden, sowie entsprechende Bausätze

b.

Luftdruck-, Federdruck- und CO2- Waffen bis 7,5 Joule mit Zulassungszeichen

c.

Reizstoff-, Signal- und Schreckschußwaffen mit Zulassungszeichen

d.

Einsteckläufe mit dem Zulassungszeichen

e.

Salutwaffen mit dem Zulassungszeichen

f.

Signalwaffen Kal. 2 mm (Berloque)

 

Amtlicher Nachweis darüber, daß der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Keine Anmeldung erforderlich

zu 1. a), b), d), e) Waffenschein und Personalausweis / Pass

zu 1. c), f) Kleiner Waffenschein, Personalausweis / Pass

2. Nicht schießfähige Modelle- und Dekorationswaffen, Pfeil und Bogen, Armbrüste

Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres

   

3. Luftgewehrkugeln, Geschosse, Hülsen, Zündhütchen

Frei erwerbbar nach Vollendung des 18. Lebensjahres

   

Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition nach § 36 Waffengesetz gültig ab 01.02.2003

Munition

Stahlblechbehälter ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einer vergleichbaren Verschlussvorrichtung oder gleichwertiges Behältnis

 

Langwaffen bis max. 10 Stück

Stahlschrank Sicherheitsstufe A nach VDMA 24932 oder gleichwertiges Behältnis

Dazugehörige Munition im Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder vergleichbarer Verschlusseinrichtung: nicht zu den Waffen gehörende Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Langwaffen bis max. 10 Stück und 5 Kurzwaffen und Munition

Stahlschrank Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 und Innenfach Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 oder gleichwertiges Behältnis

Munition für Lang- und Kurzwaffen zusammen mit max. 5 Kurzwaffen im Innenfach Sicherheitsstufe B

Langwaffen unbegrenzt: Kurzwaffen und Munition

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 bzw. Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 oder entsprechende Mehrzahl von Stahlschränken der Sicherheitsstufe A

dazugehörige Munition im Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder vergleichbarer Verschlussvorrichtung; nicht zu den Waffen gehörende Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Kurzwaffen bis max. 5 Stück

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 bzw Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (unter 200 kg)

 

Kurzwaffen bis max. 10Stück

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 bzw Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (über 200 kg)

 

Kurzwaffen unbegrenzt

Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 nach DIN/EN 1143-1 oder Mehrzahl von Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 bzw. Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (über 200 kg)